Rechtsprechung
FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 3 Nr 1 StBerG, § 4 Nr 11 StBerG, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 StBerG vom 13.12.1990, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 StBerG vom 24.06.1994, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 StBerG vom 02.02.1994
Ablehnung eines Antrags auf Eintragung einer Beratungsstelle in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine - Notwendige Qualifikation eines Beratungsstellenleiters - Das Tatbestandsmerkmal "andere gleichwertige Vorbildung" i.S.v. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StBerG erfordert ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Lohnsteuerhilfevereins auf Eintragung einer neuen Beratungsstelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins Anforderungen an die berufliche Vorbildung des Beratungsstellenleiters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eintragung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins - Anforderungen an die berufliche Vorbildung des Beratungsstellenleiters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
- BFH, 15.06.2016 - VII R 26/15
Papierfundstellen
- EFG 2015, 2111
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.03.1990 - VII R 50/89
Zur Auslegung des Begriffs "Hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des …
Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
Der BFH habe in seinem Urteil vom 13. März 1990 (VII R 50/89, BStBl II 1990, 1093) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der länger als drei Jahre gleichzeitig als Lohnbuchhalter und als Finanzbuchhalter tätig gewesen sei, die Voraussetzung für die Bestellung als Beratungsstellenleiter auch dann erfülle, wenn die Tätigkeit in der Lohnbuchhaltung nur etwa ein Drittel der Arbeitszeit ausgemacht habe.Insoweit folgt der Senat auch dem Argument des Klägers nicht, der unter Berufung auf die Entscheidung des BFH vom 13. März 1990 (VII R 50/89, BStBl II 1990, 1093) geltend macht, er besitze eine gleiche Qualifikation wie die vorgesehene Beratungsstellenleiterin im Entscheidungsfall des BFH.
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
Dies ist der Fall, wenn die - kompetenzgemäß erlassene - eingreifende Norm durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG vom 19. Juli 2000 1 BvR 539/96, BVerfGE 102, 197). - BFH, 07.10.2009 - VII R 45/07
Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt abgeschlossene Berufsausbildung voraus
Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
So hat auch der BFH in seiner Entscheidung zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung vom 7. Oktober 2009 (VII R 45/07, BStBl II 2010, 205) entschieden, dass einzelne Prüfungsergebnisse im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Studiums einem Ausbildungsabschluss nicht gleichstehen. - BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Nichtzulassung zur …
Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
Derartige Regelungen sind auch verhältnismäßig, denn die Ablegung einer Prüfung stellt gemessen an der Verantwortung der späteren Tätigkeit keine unangemessene Hürde dar (vgl. zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung: BVerfG vom 12. März 1999 1 BvR 355/99, HFR 1999, 576-577 m.w.N.). - BFH, 15.06.2016 - VII R 26/15
Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung …
Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
BFH: VII R 26/15.
- BFH, 15.06.2016 - VII R 26/15
Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 20. August 2015 1 K 1004/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 2111 veröffentlicht.