Rechtsprechung
   FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28816
FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15 (https://dejure.org/2015,28816)
FG Saarland, Entscheidung vom 20.08.2015 - 1 K 1004/15 (https://dejure.org/2015,28816)
FG Saarland, Entscheidung vom 20. August 2015 - 1 K 1004/15 (https://dejure.org/2015,28816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,28816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 3 Nr 1 StBerG, § 4 Nr 11 StBerG, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 StBerG vom 13.12.1990, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 StBerG vom 24.06.1994, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 StBerG vom 02.02.1994
    Ablehnung eines Antrags auf Eintragung einer Beratungsstelle in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine - Notwendige Qualifikation eines Beratungsstellenleiters - Das Tatbestandsmerkmal "andere gleichwertige Vorbildung" i.S.v. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StBerG erfordert ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Lohnsteuerhilfevereins auf Eintragung einer neuen Beratungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins Anforderungen an die berufliche Vorbildung des Beratungsstellenleiters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins - Anforderungen an die berufliche Vorbildung des Beratungsstellenleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 2111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.03.1990 - VII R 50/89

    Zur Auslegung des Begriffs "Hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des

    Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 13. März 1990 (VII R 50/89, BStBl II 1990, 1093) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der länger als drei Jahre gleichzeitig als Lohnbuchhalter und als Finanzbuchhalter tätig gewesen sei, die Voraussetzung für die Bestellung als Beratungsstellenleiter auch dann erfülle, wenn die Tätigkeit in der Lohnbuchhaltung nur etwa ein Drittel der Arbeitszeit ausgemacht habe.

    Insoweit folgt der Senat auch dem Argument des Klägers nicht, der unter Berufung auf die Entscheidung des BFH vom 13. März 1990 (VII R 50/89, BStBl II 1990, 1093) geltend macht, er besitze eine gleiche Qualifikation wie die vorgesehene Beratungsstellenleiterin im Entscheidungsfall des BFH.

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
    Dies ist der Fall, wenn die - kompetenzgemäß erlassene - eingreifende Norm durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG vom 19. Juli 2000 1 BvR 539/96, BVerfGE 102, 197).
  • BFH, 07.10.2009 - VII R 45/07

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt abgeschlossene Berufsausbildung voraus

    Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
    So hat auch der BFH in seiner Entscheidung zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung vom 7. Oktober 2009 (VII R 45/07, BStBl II 2010, 205) entschieden, dass einzelne Prüfungsergebnisse im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Studiums einem Ausbildungsabschluss nicht gleichstehen.
  • BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99

    Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Nichtzulassung zur

    Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
    Derartige Regelungen sind auch verhältnismäßig, denn die Ablegung einer Prüfung stellt gemessen an der Verantwortung der späteren Tätigkeit keine unangemessene Hürde dar (vgl. zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung: BVerfG vom 12. März 1999 1 BvR 355/99, HFR 1999, 576-577 m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2016 - VII R 26/15

    Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung

    Auszug aus FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
    BFH: VII R 26/15.
  • BFH, 15.06.2016 - VII R 26/15

    Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 20. August 2015  1 K 1004/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 2111 veröffentlicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht